Allgemeine Geschäftsbedingungen

           § 1 Art und Umfang der Leistungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Teichreinigung24, Zillgitt & Nitz GbR, Hohenbrucher Dorfstraße 19, 16766 Kremmen, im folgenden benannt als Teichreinigung24, gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Teichreinigung24 und Kunden.

Die AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Kundenbedingungen, die von diesen AGB abweichen, werden nicht anerkannt, es sei denn, Teichreinigung24 hat sie im Einzelfall  ausdrücklich schriftlich bestätigt.

Alle sonstigen Vereinbarungen, Erklärungen, Zusatzvereinbarungen und Änderungen dieser AGB müssen schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein.

Die auszuführende Leistung wird durch den Vertrag in Art und Umfang bestimmt, und die AGB sind Teil des Vertrags.

Eventuelle Widersprüche im Vertrag sollen zunächst einvernehmlich geklärt werden. Falls dies nicht möglich ist, gelten nacheinander:

• das Angebot

• die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die vereinbarten Leistungen werden gemäß den aktuell anerkannten Regeln der Technik ausgeführt, einschließlich der DIN-Normen und Qualitätsgrundsätze des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. Bonn.

In allen Angeboten wird auf die AGB und die Anerkennung innerhalb einer Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Teichreinigung24 hingewiesen.

AGB und Datenschutzbestimmungen gelten auch als angenommen, wenn sie nicht unterschrieben werden, sondern schriftlich per E-Mail oder Brief als Annahme des Angebots bestätigt werden. Dies gilt auch, wenn der Auftrag mündlich, ohne vorheriges schriftliches Angebot, erteilt wurde.

           § 2 Vergütung

Die vereinbarten Preise decken alle Leistungen ab, die nach dem Angebot und diesen AGB Teil des  Vertrags sind. Die Preise sind immer zuzüglich der  gesetzlichen Mehrwertsteuer, es sei denn, sie sind  im Einzelfall nicht ausdrücklich ausgewiesen. Bei Pauschalangeboten ist immer zu beachten, dass Pauschalpreise auf Schätzungen und Erfahrungen basieren und niemals eine verbindliche Endkalkulation darstellen können. Pauschalangebote dienen dem Zweck, dem Auftraggeber eine Kostenkalkulation zu ermöglichen. Die tatsächlichen Leistungen, Lieferungen und Maschineneinsätze werden immer nach dem tatsächlichen Bedarf nach Abrechnung und Nachweis abgerechnet. Teichreinigung24 bietet keine „Festpreise“, da es in fast allen Fällen bei Bauvorhaben und Dienstleistungen zu unvorhersehbaren Nachkalkulationen kommen kann. Sollten Preisabweichungen bei den angebotenen Leistungen und Gewerken von mehr als 30% entstehen, wird der Kunde unverzüglich von teichreinigung24 informiert und entscheidet dann über die Akzeptanz oder Ablehnung übersteigender Leistungen oder Gewerke. Bis zu 20% Preisabweichungen werden ohne Begründung und Beweisführung akzeptiert, bis zu 30% Preisabweichungen werden bei entsprechender Begründung und Beweisführung akzeptiert.

  1. Die Vergütung wird gemäß den vertraglichen Einheitspreisen gemäß Angebot und den tatsächlich ausgeführten Leistungen bzw. gelieferten Mengen berechnet, wenn keine andere Berechnungsmethode, wie z.B. Pauschalsumme, Stundensatz oder Selbstkosten, vereinbart ist.
  2. Wenn der Kunde eine nicht im Vertrag vorgesehene Leistung verlangt, hat teichreinigung24 Anspruch auf eine besondere Vergütung. Der Anspruch muss dem Kunden jedoch    vor Beginn der Ausführung der Leistung angekündigt werden. Ist als Vergütung der Leistung eine Pauschalsumme vereinbart, bleibt die Vergütung unverändert.
  3. Sollte die ausgeführte Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung erheblich abweichen, ist ein Ausgleich erforderlich. Hierbei ist zu berücksichtigen, ob ein Festhalten an der Pauschalsumme zumutbar ist. Im Falle einer Abweichung kann ein Ausgleich auf Verlangen gewährt werden, unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten. Die Grundlagen der Preisermittlung dienen als Basis für die Bemessung des Ausgleichs.
  4. Sollte der Auftraggeber nicht vor Ort sein, aber von einer anderen Person (Ehepartner, Eltern, Kinder, Geschäftspartner) vertreten werden, können ggf. abweichende oder zusätzliche Maßnahmen der Firma Teichreinigung24 mit dieser besprochen oder das OK für Mehrleistungen von ihr eingeholt werden.
  5. Folgende Kostenvereinbarungen gelten unabhängig von Angebot und Auftragserteilung, sofern nicht anders vereinbart:
  6. sollte der Einsatz von zusätzlichen Maschinen oder sonstigem Gerät erforderlich sein, werden die Mietkosten, zzgl.20% an den Auftraggeber weitergegeben
  7. die Kosten für Abfuhr und Entsorgung von Teichschlamm, Gartenabfällen, Laub, Boden etc. werden gesondert und nach Raummeter oder Gewicht in Rechnung gestellt
  8. für Anlieferungen durch Drittanbieter oder eventuelle Mautgebühren werden separate Kommissionier- und Lieferkosten berechnet. Die Kommissionier- und Lieferkosten für Anlieferungen durch teichreinigung24 betragen pauschal 200,00 € für das gesamte Berliner Stadtgebiet, ansonsten 100,00 € je Lieferung je 50km ab Standort Hohenbrucher Dorfstraße 19, 16766 Kremmen
    Bei Teichreinigungen und Gewässerpflege, bei denen das Gewässer vorher nicht begutachtet werden kann oder begutachtet wird, können Mehraufwände entstehen, wenn die Gegebenheiten vor Ort von den gemachten Angaben abweichen.
    Tagespauschalen werden unabhängig von der tatsächlichen Arbeitszeit der Mitarbeiter immer für einen vollen Tag (maximal 8 Stunden) abgerechnet.

Die Nebenkosten der Lieferanten und Entsorger werden immer separat abgerechnet.

Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Angebots oder der (An-) bzw. Bezahlung der Anzahlungsrechnung zustande. Der am Tag der Angebotserstellung gültige Preis gilt, wenn nichts anderes vereinbart ist.

          § 3 Ausführung der Leistungen

  1. Es obliegt dem Auftraggeber für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung am   Ausführungsplatz der Dienstleistung zu sorgen. Er ist verantwortlich dafür, die notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse zu beschaffen. Insbesondere liegt die Verantwortung für die Absicherung der Baustelle beim  Auftraggeber.
  2. Sollten auf Seiten des Auftragnehmers Bedenken gegen die geplante Art der Ausführung, die Qualität der vom Kunden gelieferten Materialien oder die Leistungen anderer Unternehmer haben, müssen sie den Kunden umgehend schriftlich darüber informieren. Der Kunde bleibt jedoch für seine Angaben, Anweisungen oder Lieferungen verantwortlich.
  3. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass, bauseitig vorhandene Anschlüsse für Wasser und Energie kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten für den Verbrauch trägt der Auftraggeber.
  4. Wenn Ausführungs- oder Fertigstellungsfristen angegeben und als Grundlage für die Auftragserteilung verwendet wurden, werden solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt verlängert, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Gleiches gilt bei ungünstigen Witterungsbedingungen wie Frost, Schnee, Regenfällen oder einer extremen Hitzwelle.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer schriftlich vorhandene unterirdische Kabel, Wasser- oder Stromleitungen, Drainagen, Telekommunikationskabel, Gasleitungen oder sonstige energieführende Anschlüsse mitzuteilen und deren Verlauf anzuzeigen oder zu beschreiben. Falls Leitungen, Rohre, Kabel oder Anschlüsse nicht auf diese Weise bekannt gegeben werden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Beschädigungen. Der Kunde muss insbesondere die Kabelschutzanweisung der Telekom Deutschland GmbH beachten und gegebenenfalls entsprechende Erkundigungen einholen: https://trassenauskunft-kabel.telekom.de/static-content/doc/Kabelschutzanweisung.pdf. Kosten für die Entfernung von eventuell gefundenen Kampfmitteln trägt der Auftraggeber. Weitere Kosten, die durch den Stillstand der Baustelle entstehen, trägt ebenfalls der Auftraggeber.
  1. Angebote für Erdarbeiten, insbesondere für das Anlegen von Uferzonen /-bereichen von , setzen voraus, dass normale Bodenverhältnisse bis zur Bodenklasse 3 vorliegen. Wenn unvorhergesehene Bodenereignisse oder -umstände auftreten, wie zum Beispiel Hindernisse in Form von Beton oder starken Verwurzelungen, werden diese Beseitigungen nach tatsächlichem Aufwand pro Arbeitsstunde abgerechnet.
  2. Für Anlieferungen von Schüttgütern und Steinmaterialien gehen wir davon aus, dass die Baustelle mit schweren LKW befahrbar ist. Falls dies nicht der Fall ist, muss der Kunde uns im Voraus über eventuelle Besonderheiten informieren oder gegebenenfalls die Mehrkosten für Anlieferschwierigkeiten tragen.8. Verträge über die Dauerpflege von Teichen werden immer gesondert abgeschlossen und enthalten spezifische Dienstleistungen.

     

    § 4 Abnahme der Dienstleistung

(§ 640 Abs. 2 BGB n.F.)

(2) Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn der Unternehmer dem Besteller nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und  der Besteller die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Ist der Besteller ein Verbraucher, so treten die      Rechtsfolgen des Satzes 1 nur dann ein, wenn der Unternehmer den Besteller zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat; der Hinweis muss in  Textform erfolgen.

(3) Nimmt der Besteller ein mangelhaftes Werk gemäß Absatz 1 Satz 1 ab, obschon er den Mangel kennt, so stehen ihm die in § 634 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Rechte nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Abnahme vorbehält.

  1. Falls der Kunde keine förmliche Abnahme verlangt, gilt die Leistung als abgenommen, wenn 12 Werktage nach Fertigstellung der Leistung abgelaufen sind.
  2. Wenn der Kunde keine förmliche Abnahme verlangt und die Leistung oder ein Teil davon in Gebrauch genommen hat, gilt die Abnahme nach 7 Werktagen ab Beginn der Benutzung, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
  3. Der Kunde muss eventuelle Vorbehalte bezüglich bekannter Mängel spätestens zu den Zeitpunkten aus den Absätzen 1 und 2 schriftlich gegenüber der Firma Teichreinigung24 geltend machen.
  4. Abgeschlossene Teile der Leistung können separat abgenommen werden.

     

    § 5 Mängelansprüche

  1. Teichreinigung24 verpflichtet sich, dem Kunden ihre Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln zu verschaffen. Die Leistung gilt zum Zeitpunkt der Abnahme als frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit aufweist und den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
  2. Mängelansprüche aus Leistungen wie Pflanzanlagen und -arbeiten verjähren nach 3 Monaten oder spätestens im Oktober des laufenden Jahres. Für andere Leistungen aus Werkverträgen gelten gesetzliche Fristen.
  3. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme der gesamten Leistung. Für in sich abgeschlossene Teile der Leistung beginnt die Frist mit der Teilabnahme gemäß § 5 Nr.
  4. Mängelansprüche werden von Teichreinigung24 abgelehnt, wenn der Kunde berechtigte Bedenken von Teichreinigung24 nicht teilt.
  5. Teichreinigung24 verpflichtet sich, alle während der Verjährungsfrist hervortretenden Mängel, die auf vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf ihre Kosten zu beseitigen, wenn der Kunde dies schriftlich vor Ablauf der Frist verlangt.
  6. Wenn die Beseitigung eines Mangels für Teichreinigung24 unzumutbar oder unmöglich ist oder einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde, können Kunden durch Erklärung gegenüber Teichreinigung24 die Vergütung mindern.
  7. Teichreinigung24 betritt die Teichabdichtung mit größtmöglicher Vorsicht. Für unverschuldete Schäden an der Teichabdichtung übernimmt Teichreinigung24 keine Garantie oder Gewährleistung. Der Auftragnehmer kann nicht für Schäden an der Teichabdichtung haftbar gemacht werden, die nicht verschuldet sind.

Teichreinigung24 behält sich das Recht vor, von jeglichen Garantieansprüchen des Kunden zurückzutreten, auch von der gesamten verbauten Technik, wenn der Kunde vor Ablauf der Garantie eigenmächtig versucht, Fehler an der Technik zu beheben.

§ 6 Fristlose Kündigung

Seit 2018 sieht das Gesetz erstmals ein ausdrückliches Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund sowohl für den Besteller als auch für den Handwerker vor (§ 648a BGB n.F.).

          § 7 Schlussbestimmungen

  1. Bei allen rechtlichen Angelegenheiten, welche sich aus dem Vertrag ergeben, gilt ausschließlich deutsches Recht.
    Der Gerichtsstand für mögliche Rechtsstreitigkeiten in Oranienburg.
  1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die rechtlich möglich ist und die der unwirksamen inhaltlich am nächsten kommt und dem wohlverstandenen wirtschaftlichen Interesse der Parteien an der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
  1. Teichreinigung24 hat das Recht, ohne separate Zustimmung des Auftraggebers Foto- oder Videoaufnahmen von Baustellen auf öffentlichem oder privatem Grund zu machen und diese uneingeschränkt für Werbe- und Öffentlichkeitszwecke zu verwenden.

ENDE

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