
Löschwasserteich Haftung: Was Bürgermeister und Geschäftsführer persönlich riskieren
Ein vernachlässigter Löschwasserteich ist kein Verwaltungsversäumnis. Er ist ein persönliches Haftungsrisiko – für den Bürgermeister, den Geschäftsführer, den Brandschutzbeauftragten. Wer im Brandfall keinen funktionsfähigen Löschteich







